Freiheitsstrafe und Freiheitsentzug in globaler und lokaler Perspektive
In der Geschichtswissenschaft besteht kaum Zweifel, dass Freiheitsentzug als Strafe und administrative Massnahme ab 1830 einen eigentlichen Siegeszug antrat, der global und nachhaltig zu nennen ist. Etablierung und Differenzierung des Freiheitsentzugs geschahen in vielen Ländern in spezifischer Form, wie auch die Beschäftigung mit Ideen und Praktiken des Freiheitsentzugs viele Geschichten aufweist. Bereits im 19. Jahrhundert befassten sich mehrere internationale Organisationen mit dem Freiheitsentzug. Transnationale Expertennetzwerke und Konzepttransfers führten zu einer Angleichung der Strafpraktiken. Auch heute stellt der Freiheitsentzug einen Gegenstand internationaler Kriminalpolitik dar. Schweizer Wissenschaftler – Statistiker, Strafrechtler, Mediziner – waren in diesem Wettstreit der Ideen bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts aktiv.
Kaum erreichte die Freiheitsstrafe ihre Hochzeit im späten 19. Jahrhundert, lässt sich in vielen Ländern ein Prozess der Zurückdrängung beobachten, der je nach Land ebenfalls spezifische Verlaufsformen annimmt. Waren im 19. Jahrhundert Eliten noch fasziniert von der korrektiven Macht des Gefängnisses, Einsperrung, ging eine neue Generation von Politikern und Wissenschaftern zu Beginn des 20. Jahrhunderts daran, das System zu differenzieren, dessen Reichweite einzuschränken und neue Formen der Behandlung und Bestrafung wie die bedingte Entlassung oder den bedingten Strafvollzug oder jüngst die gemeinnützige Arbeit oder die elektronische Fussfessel zu entwickeln.
Das Panel verfolgt das Ziel, einen Überblick über die geschichtliche Forschung im Bereich Freiheitsentzug, Freiheitsstrafe und Gefängnis in der Schweiz zu bieten und diese – meist auf einen lokalen Rahmen beschränkten – Forschungsarbeiten im Kontext globaler und langfristiger Entwicklungen zu situieren. Dabei sollen Phänomene des Transfers beleuchtet, aber auch quantifizierend-vergleichende Ansätze zum Zug kommen.



